Innovationen, die sich doppelt rechnen – dank steuerlicher Förderung!
Sie haben die Innovationskraft, wir die steuerliche, rechtliche und technische Kompetenz für eine erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage bei Ihrem Finanzamt.
Die Forschungszulage richtet sich an Unternehmen aller Branchen, die Innovationen vorantreiben und ihre Kosten für Forschung und Entwicklung (FuE) senken wollen.
Die Zulage wird mit der Einkommen- oder Körperschaftsteuer bzw. den entsprechenden Vorauszahlungen verrechnet – auch rückwirkend.


Drei Kompetenzen – ein Antrag
Die Triconsult Steuerberatungsgesellschaft steht für das Vereinen der drei Kompetenzen, die die Basis für einen erfolgreichen Antrag bilden. Das mehrstufige Verfahren ist komplex. Es erfordert steuerliches, technologisches und rechtliches Verständnis für einen sach- und fristgerechten, genehmigungsfähigen Antrag. Mit unserem Netzwerk aus Steuerberatern, Fördermittelberatern und Juristen decken wir alle drei Anforderungsbereiche ab und sorgen für reibungslose und maximal erfolgreiche Prozesse.
Triconsult unterstützt Sie ganzheitlich bei der Beantragung ihrer Forschungszulage. Ein nahtloser, effizienter und interdisziplinärer Antragsprozess komplett aus einer Hand:
- Analyse der Förderfähigkeit Ihrer Projekte
- Erstellung und Einreichung des Antrags beim Finanzamt
- Optimierung Ihrer steuerlichen Vorteile
- Rechtssichere Dokumentation und Begleitung bis zur Bewilligung