Bundesregierung plant Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage ab dem 01.01.2026

Folgende Maßnahmen sind geplant:

1. Einführung einer Gemeinkostenpauschale:
Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die nach dem 31.12.2025 beginnen, sollen pauschal 20 % der förderfähigen Aufwendungen für Gemein- und sonstige Betriebskosten berücksichtigt werden.

2. Erhöhung der Bemessungsgrundlage:
Anhebung des Höchstbetrags der Bemessungsgrundlage auf 12 Mio Euro je Wirtschaftsjahr für FuE-Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 beginnen.

Fazit:
Durch die geplanten Verbesserungen profitieren Unternehmen jeder Größe, denn die Gemeinkostenpauschale erhöht unbürokratisch die förderfähigen Aufwendungen und damit die Forschungszulage. Damit gewinnt die Forschungszulage an Attraktivität. Ein wichtiger Schritt, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Innovationsstandorts Deutschlands zu sichern.

❓ Sie möchten wissen, ob Ihr FuE-Vorhaben förderfähig ist oder Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung der steuerlichen Forschungszulage? Auch rückwirkend ist eine Beantragung möglich!
Melden Sie sich bei uns: info@triconsult.de oder 02841/90806800

Verpassen Sie keine Neuigkeiten und folgen Sie uns bei LinkedIn:
https://linkedin.com/company/triconsult-stb
Hasht

Quelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen, Bearbeitungsstand 31.05.2025 17:15 Uhr